Laut Bundestagdrucksache 18/5685 kam es am 22.02.2015 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/4776 kam es am 17.02.2015 in Bruchsal zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie Beschimpfung von Religionsgesellschaften registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.