
Im Dachbereich des Rohbaus der Eschweiler Kuba-Moschee hat es gebrannt. Am Samstagmorgen entdeckten Bauarbeiter den Brand und alarmierten daraufhin die Feuerwehr. Das Feuer wurde gelöscht, jedoch entstanden durch die Hitzeausweitung Schäden an den Fenstern des Rohbaus und an den des benachbarten Wohngebäudes. Der Gemeindevorsitzende Kocak teilte mit, dass es an der Stelle keine Kabel oder Elektrik gewesen ist, was den Brand verursacht haben könnte. Der Staatsschutz der Polizei Aachen ermittelt nun wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung. Weitere Angaben der Polizei bezüglich einer politisch motivierten Kriminalität gibt es derzeit nicht. ...
In Aachen kam es am 21.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 16.09.2022 in Aachen zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Beleidigung § 185 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Am 13.02.2020 erhielt die Yunus-Emre-Moschee in Aachen per Email eine Bombendrohung. Die E-Mail wurde gegen 9:50 Uhr gelesen, woraufhin umgehend die Polizei alarmiert wurde. Sie trafen um 10 Uhr ein und ließen das Gebäude räumen und durchsuchten das Moscheegebäude nach Sprengstoff. Bei der Durchsuchung wurden keine Hinweise auf Sprengstoff gefunden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Quelle: DITIB
Am 31.01.2018 wurden Türen und Fenster der Eyüp Sultan Moschee (IGMG) in Aachen eingeschlagen. Die TäterInnen hätten auch versucht, einige Stellen mit Notizen zu bekleben. Ausgehend von den Inhalten dieser Notizen sei davon auszugehen, dass es sich bei den TäterInnen um PKK-SympathisantInnen handelt. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 23.05.2017 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.