Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 02.02.2018 projizierte die Aktivisten Gruppe PixelHelper mit Lichtkunst beleidigende Schriftzüge auf die Sehitlik Moschee in Berlin. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 27.12.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 20.12.2019 erhielt die Muradiye Moschee (DITIB) in Berlin einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Baut schön weiter eure Moscheen, so haben wir mal Platz genug für unsere Schweine“. Zudem war ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde Unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Ein weiterer Brief mıt denselben beleidigenden Inhalten wurde einige Tage später der DITIB Muradiye Moschee in Duisburg geschickt.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 26.07.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 15.07.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.