Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 24.10.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 29.07.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 29.07.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 12.11.2020 wurde die Außenfassade der Aksa Moschee in Berlin beschmiert. Unbekannte Täter schrieben mit roter Farbe auf das Fenster der Moschee „GEGEN JEDEN FASCHISMUS!“. Außerdem beschmierten sie die Außenfassade mit weiteren lilafarbenen Schriftzügen. Die Polizei ermittelt. Die Moschee war schon mal im Jahr 2018 Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten seinerzeit die Scheiben der Moschee. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 25.02.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 23.04.2017 wurden das Osmanische Sufi Zentrum in Berlin Ziel eines Angriffs. Die Scheiben der Gemeinde wurden von unbekannten Tätern eingeschlagen. Quelle: https://www.dailysabah.com/deutsch/deutschland/2017/04/21/angriff-auf-leipziger-ditib-moschee