Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 20.11.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 24.10.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 18.10.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 13.07.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 23.09.2021 wurde auf dem Gelände der Moschee Markaz Rasulallah eine mutmaßliche Granate entdeckt. Daraufhin verständigten Mitglieder der Gemeinde die Polizei. Diese kam eineinhalb Stunden später mit dem Kampfmittelräumungsdienst an. Ein Sprecher gab am folgenden Tag Entwarnung: Bei dem Gegenstand habe es sich um ein „Übungsgerät“ gehandelt. Die mutmaßliche Granate war demnach nicht echt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 11.11.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.