Am 02.01.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/6790 in Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat §89a StGB“ registriert. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006790.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 03.07.2020 in Legde/ Quitzöbel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.